Geschäftsbedingungen





FERIENMIETVERTRAG FÜR MÖBLIERTE UNTERKÜNFTE

Zwischen
Ambroise Dubois, Royal Road, St-Malo, Baie du Tombeau 21733, Mauritius
Telefon: +23052517667 / E-Mail: [email protected]
Im Folgenden als Vermieter bezeichnet ,
And
Akzeptor ,
Nachfolgend Leasingnehmer genannt.

1. ZWECK DES SAISONMIETVERTRAGES

Die Parteien vereinbaren, dass es sich bei der durch diese Geschenke abgedeckten Miete um eine Saisonmiete handelt, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird.Der Vermieter erklärt, Eigentümer der Unterkunft zu sein und während der festgelegten Mietzeit freie und volle Nutzung zu haben Der Vermieter kann das Eigentum an seinem Eigentum nachweisen, indem er die vom Mieter verlangten Belege vorlegt.

2. BESCHREIBUNG DER UNTERKUNFT

Gemäß der Ankündigung
• Webseite der Ankündigung: https://www.villa-mauridul.com • Art der Unterkunft: Wohnen • Adresse der Unterkunft: Villa Mauridul , Royal Road, St-Malo, Baie du Tombeau 21733, Mauritius
• GPS-Koordinaten: - 20.1121221, 57.5038149
der Mieter verpflichtet sich, das möblierte Gebäude wie oben beschrieben abzunehmen.
Ohne Beanstandung innerhalb von 24 Stunden nach Inbesitznahme gelten die Räumlichkeiten dem Mieter als in gutem und dem Inventar entsprechenden Zustand übergeben.

3. PERSONENZAHL

Das Objekt wird für die bei der Buchung angegebene maximale Personenzahl vermietet. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, diese Zahl nicht ohne Zustimmung des Eigentümers zu überschreiten. Wenn die Anzahl der Mieter die Kapazität übersteigt, kann der Eigentümer die zusätzlichen Personen ablehnen. Jede Änderung oder Beendigung des Vertrages wird auf Initiative des Kunden in Betracht gezogen.

4. MIETDAUER

Entsprechend der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Mietdauer, wobei eine Verlängerung des Mietverhältnisses ausgeschlossen ist.

5. ANREISE- UND ABFAHRTSZEIT
Anreise: Ab 14.00 Uhr
Abreise : Zwischen 4:00 und 10:00 Uhr
Die Übernahme der gemieteten Räumlichkeiten bedarf einer vorherigen Vereinbarung, um den Zeitpunkt festzulegen.
Möglichkeit, vor 14:00 Uhr zu kommen oder nach 10:00 Uhr abzureisen, auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit

6. MIETPREISE UND GEBÜHREN
Die auf unserer Website angegebenen Preise beinhalten die gesamte Mietdauer. Die Miete beinhaltet für die gesamte Mietdauer die Zahlung aller Mietgebühren. Es beinhaltet auch: Kurtaxe, Endreinigung, Klimaanlage in den Zimmern, warmes und kaltes Wasser, Strom, Gas, WLAN und Ihre zusätzlichen Dienstleistungen.
Für die Dauer dieses Vertrages steht ein in die Wand eingelassener Minitresor zur Verfügung.
Das Telefon liegt in der Verantwortung des Mieters (Telefon der Villa: +230 247 14 91)

7. RESERVIERUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Reservierung wird wirksam, wenn der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung gemäß den festgelegten Verkaufsbedingungen und der Annahme des Mietvertrags übersandt hat. Jede Reservierung wird erst nach Zahlung, vorbehaltlich des Inkassos, der Anzahlung oder Anzahlung gemäß den Zahlungsbedingungen gemäß den Verkaufsbedingungen endgültig.
Eine Kaution als Kaution muss spätestens 7 Tage nach Annahme des besagten Vertrages im Besitz des Vermieters sein. Andernfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, über die Räumlichkeiten zu verfügen.

Zahlung akzeptiert:
• Zahlung per Kreditkarte
• Zahlung per Banküberweisung

8. KAUTION
Bei Einzug des Mieters ist eine garantierte Kaution in Höhe von 300,- € zu hinterlegen, die je nach Zahlungsart bei Zahlung per Banküberweisung in bar oder bei Zahlung per Kreditkarte durch Ausleihe auf Ihre Karte zu hinterlegen ist. Die Kaution soll eventuelle Mietschäden decken. Als Mietschäden gelten alle Schäden, Schäden an der Unterkunft sowie Schäden, Verlust oder Diebstahl, die während der Mietzeit an beweglichen Sachen, die die Unterkunft ausstatten, verursacht wurden. In Ermangelung eines Mietschadens wird die Kaution innerhalb von maximal 7 Tagen nach seiner Abreise vernichtet oder an den Mieter zurückerstattet. Bei Vorliegen eines Mietschadens wird die Kaution innerhalb von maximal 2 Monaten zurückgezahlt, abzüglich der entstandenen Kosten zur Behebung des erlittenen Schadens, Begründung und Rechnungen zur Begründung.

9. SCHLÜSSELÜBERGABE
Der Vermieter und der Mieter legen die Bedingungen für die Übergabe der folgenden Schlüssel fest:
Schlüsselübergabe an den Mieter bei Anreise: Die Übernahme der Mieträume erfolgt nach vorheriger Absprache zur zeitlichen Festlegung. Der Mieter findet die Schlüssel beim Vermieter unter derselben Adresse wie der Bungalow nebenan. Nach vorheriger Vereinbarung, um die Zeit zu definieren.
Übergabe der Schlüssel an den Vermieter bei Abreise: Nach vorheriger Vereinbarung, um den Zeitpunkt festzulegen.

10. EINRICHTUNGSINVENTAR
Das vorhandene Inventar wird dem Mieter bei seiner Ankunft bekannt gegeben. Er übernimmt alle Verantwortung und Vorkehrungen, die erforderlich sind, um Schäden aller Art (Wasser , Strom usw.) zu vermeiden. Er verpflichtet sich, die Kosten zu tragen, die durch Fahrlässigkeit seinerseits oder der anderen Bewohner des Bungalows entstehen.Der Mieter verpflichtet sich, zusätzlich zum Mietpreis für alle verlorenen, zerstörten, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände aufzukommen.

11. PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter wird die gemietete Unterkunft friedlich nutzen. Er wird die gemietete Unterkunft warten und sauber machen. Er muss die Nachbarschaft sowie die internen Vorschriften des Gebäudes respektieren. Er verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Komfortmittel (Heizung, Klimaanlage, Wasser etc.) sowie die ihm zur Verfügung gestellten Ausstattungen (Haushaltsgeräte, Multimedia, Küche etc.) normal und angemessen zu nutzen. Es ist ihm untersagt, eine Kopie der vom Vermieter übergebenen Schlüssel anzufertigen. Er verpflichtet sich, den Vermieter schnellstmöglich über jede Panne, Beschädigung, Zwischenfall oder Fehlfunktion zu informieren. Der Mieter ist für die Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Internetzugangs während der Mietzeit verantwortlich.

12. VERPFLICHTUNGEN DES VERMIETERS
Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt, für das dieser Vertrag gilt, in einem zufriedenstellenden Wartungs-, Sauberkeits- und Sicherheitszustand zu halten. Er verpflichtet sich, den Mieter so schnell wie möglich über jede Änderung zu informieren, die außerhalb seiner Kontrolle liegt und geeignet ist, den Komfort zu beeinträchtigen oder den Genuss des Mietobjekts zu stören (Belästigung, Ausfall von Geräten usw.). Für den Fall, dass ein Gerät oder Material ausfällt, das einen wesentlichen Einfluss auf den Komfort des Mieters hat, verpflichtet sich der Vermieter, die Mittel zu ergreifen, die eine Reparatur oder einen Ersatz so schnell wie möglich ermöglichen. Er muss dafür sorgen, dass der Mieter während der gesamten Mietdauer von der vollen Nutzung des Mietobjekts profitiert. Er kümmert sich um die Schlüsselübergabe. Er wird es unterlassen, den Komfort oder die Ruhe des Mieters für die Dauer des Aufenthalts zu stören.

13. STORNIERUNG

Wenn der Mieter einseitig auf die Vermietung verzichtet, gelten die Bedingungen gemäß den definierten Verkaufsbedingungen.
Erfolgt die Stornierung zu den festgelegten Bedingungen nach dem vorgesehenen Termin oder nimmt der Mieter die Mieträume nicht oder nur teilweise in Anspruch, so ist er zur Zahlung des vollen Mietpreises gemäß diesem Vertrag verpflichtet Anspruch auf Minderung haben.
Auch eine Rücktrittsversicherung kann vom Mieter abgeschlossen werden

14. BEENDIGUNG
Im Falle einer Verletzung einer seiner vertraglichen Pflichten durch den Mieter wird dieser Mietvertrag automatisch beendet. Diese Kündigung wird nach einer Frist von 48 Stunden wirksam, nachdem eine einfache Aufforderung per E-Mail erfolglos geblieben ist.

Wenn der Vermieter den Vertrag einseitig aus einem anderen Grund als der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Mieters kündigt, muss er :
• die Kaution sowie alle gezahlten Beträge so schnell wie möglich zurückerstatten, falls höhere Gewalt die Vermietung unmöglich macht.

15. SONSTIGE BEDINGUNGEN
15a . Der Mieter ist während der gesamten Dauer dieses Vertrages für die gemieteten Räumlichkeiten verantwortlich. Er ist verpflichtet, den Vermieter oder seinen Vertreter über alle durchzuführenden Reparaturen zu informieren. Er setzt sich der Kostenübernahme für bestellte Arbeiten ohne Wissen des Vermieters aus.

15b .
Bei seiner Abreise hat der Mieter sauberes und ordentliches Geschirr und Müll (in Plastiktüten) an den dafür vorgesehenen Stellen zu deponieren. Der Mieter wird seine Abreise mindestens einen Tag vorher ankündigen. Er ist verpflichtet, während seines Aufenthalts verursachte Schäden zu melden. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Schäden oder Brüchen, die nach seiner Abreise entdeckt werden, werden ihm in Rechnung gestellt.

15c . Die Räumlichkeiten werden zu Wohnzwecken unter Ausschluss jeder anderen Nutzung vermietet; der Mieter kann sie ohne Zustimmung des Vermieters nicht untervermieten oder seinen Mietvertrag abtreten.

15d . Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Unregelmäßigkeit der Wasser-, Beleuchtungs-, Gas-, WLAN-Dienste usw. und lehnt im Allgemeinen jede Verantwortung für mangelnden Genuss ab, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Im Falle eines technischen Problems an den Freizeiteinrichtungen (Schwimmbad usw.) würde der Eigentümer haftbar gemacht und es erfolgt keine Rückerstattung.

15e . Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gemieteten Räumlichkeiten jederzeit zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.

15f . Der Mieter wird die Hausordnung und die Polizeiordnung einhalten.

15g . Die Anwesenheit von Haustieren in der Unterkunft ist unabhängig von ihrer Dauer strengstens verboten, außer mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Vermieters.

15h . Uhr Die Wohnung ist innen rauchfrei.

15i . Partys sind verboten, sofern sie nicht ausdrücklich vom Vermieter genehmigt wurden.

16. VERSICHERUNG
Der Mieter gibt an, dass er über eine Versicherung verfügt, die Mietrisiken abdeckt. Eine Kopie der Versicherungspolice kann vom Vermieter bei der Buchung oder beim Betreten der Räumlichkeiten vom Mieter verlangt werden Die Sach- und Mobiliarversicherung ist Sache des Vermieters, die der persönlichen Effekten und des Mobiliars des Mieters geht zu seinen Lasten.

17. SCHULDANERKENNUNG
Dieser Vertrag gilt als Schuldanerkenntnis in Höhe des Mietpreises sowie aller Beträge, die der Mieter gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen schuldet.


18. WOHNORT
Für die Ausführung dieser Geschenke wählen der Vermieter und der Mieter den Wohnsitz in ihren jeweiligen Wohnsitzen, die oben auf diesen Geschenken angegeben sind. Im Streitfall ist jedoch ausschließlich das Gericht am Sitz des Vermieters zuständig. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Mauritius.